Auf vielen Produktseiten und Herstellerdatenblättern für Leckanzeigegeräte taucht eine Kennung im Format "Z-65.4x-xxx" oder "Z-65.2x-xxx" auf — die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Für Betreiber und Planer ist diese Zulassung oft das wichtigste Auswahlkriterium, aber selten klar erklärt: Was genau bestätigt sie, wer vergibt sie, und was bedeutet es, wenn ein Gerät keine hat?
Dieser Guide ordnet ein, wie die DIBt-Zulassung für Leckanzeigegeräte historisch entstanden ist, was sie technisch prüft, und wie sie sich zu den Anforderungen aus WHG und AwSV verhält.
Was ist das DIBt?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer im Bereich der Bautechnik. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten, für die es keine oder keine ausreichende harmonisierte technische Norm gibt. Leckanzeigegeräte für Behälter und Rohrleitungen fallen in diese Kategorie — sie werden bauaufsichtlich als sicherheitsrelevantes Bauteil einer Anlage betrachtet.
Die technische Grundlage: ZG-LAGB
Die Prüfkriterien, nach denen das DIBt Leckanzeigegeräte für Behälter bewertet, gehen auf die 'Zulassungsgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter' (ZG-LAGB) zurück, die 1994 eingeführt wurden. Sie legen fest, welche Funktionsnachweise ein Gerät erbringen muss — etwa zuverlässige Erkennung der zu überwachenden Flüssigkeit, Beständigkeit gegenüber den relevanten Medien, definiertes Alarmverhalten und Prüfbarkeit der Funktion im eingebauten Zustand.
Einordnung
Die ZG-LAGB sind kein Gesetz, sondern die technische Prüfgrundlage, auf der das DIBt einzelne Zulassungsbescheide erteilt. Für Betreiber zählt am Ende der individuelle Zulassungsbescheid des jeweiligen Geräts, nicht das allgemeine Regelwerk.
Wie ist eine Zulassungsnummer aufgebaut?
DIBt-Zulassungen für Leckanzeigegeräte tragen Nummern nach dem Schema Z-65.4x-xxx oder Z-65.2x-xxx (z.B. Z-65.40-123 oder Z-65.22-456). Die Ziffernfolge nach dem 'Z' klassifiziert den Zulassungsgegenstand innerhalb der DIBt-Systematik, die letzten Ziffern sind eine laufende Nummer je Zulassungsbescheid. Wichtig für die Praxis: Die Nummer allein sagt nichts über die aktuelle Gültigkeit aus — jede Zulassung hat ein konkretes Ausstellungs- und Ablaufdatum, das im Bescheid selbst steht.
Befristung und Verlängerung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden befristet erteilt und müssen vor Ablauf verlängert werden, damit sie weiterhin gültig sind. In der Praxis kommt es vor, dass ein Gerät technisch unverändert weiter verkauft wird, die zugehörige Zulassung aber ausläuft, ohne dass unmittelbar eine neue erteilt wird — etwa weil ein Nachfolgeprodukt eingeführt wird oder das Verlängerungsverfahren noch läuft.
In der Praxis
Bei der Recherche zu einzelnen Produkten auf LeakLink prüfen wir jeweils die beim DIBt öffentlich einsehbare Zulassungsdatenbank auf den aktuellsten Bescheid (Neubescheid) und dessen Gültigkeitszeitraum, statt uns auf Herstellerangaben allein zu verlassen. Eine abgelaufene frühere Zulassung wird dabei transparent als solche ausgewiesen, nicht als aktuell gültig dargestellt.
Verhältnis zu WHG und AwSV
Die DIBt-Zulassung bewertet das Gerät selbst — seine Funktionssicherheit als Bauteil. Sie ist damit ein wichtiger Baustein, um im Rahmen einer AwSV-konformen Anlage nachzuweisen, dass die eingesetzte Leckageüberwachung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sie ersetzt aber nicht die Gesamtbewertung der Anlage: korrekte Planung, fachgerechte Installation, Wartung und ggf. die wiederkehrende Sachverständigenprüfung bleiben eigenständige Anforderungen, die unabhängig von der Gerätezulassung erfüllt sein müssen.
Häufige Fragen
Ist eine DIBt-Zulassung gesetzlich vorgeschrieben?
Für Leckanzeigegeräte, die als sicherheitsrelevantes Bauteil einer AwSV-pflichtigen Anlage eingesetzt werden, ist die bauaufsichtliche Zulassung in der Praxis der übliche Nachweisweg. Ob im Einzelfall zwingend ein zugelassenes Gerät erforderlich ist, hängt von der konkreten Anlage und der Einschätzung der zuständigen Behörde ab.
Was bedeutet es, wenn ein Produkt keine DIBt-Zulassung hat?
Das muss nicht bedeuten, dass das Gerät ungeeignet ist — manche Produkte sind für Anwendungen ausserhalb des bauaufsichtlich geregelten Bereichs konzipiert, etwa für reine Prozessüberwachung ohne WHG-Bezug. Für den Einsatz als Leckanzeigegerät in einer WHG/AwSV-relevanten Anlage sollte die fehlende Zulassung aber gezielt hinterfragt und mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Woran erkenne ich, ob eine Zulassung noch gültig ist?
Der Zulassungsbescheid selbst nennt Ausstellungsdatum und Gültigkeitsende. Die aktuell gültigen Zulassungen sind zudem in der öffentlichen DIBt-Zulassungsdatenbank (dibt.de) einsehbar. Auf LeakLink prüfen wir diesen Status bei jedem gelisteten Produkt direkt gegen die DIBt-Datenbank.
Gilt eine deutsche DIBt-Zulassung auch in Österreich und der Schweiz?
Nicht automatisch. Österreich und die Schweiz haben eigene bauaufsichtliche bzw. gewässerschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Eine deutsche DIBt-Zulassung ist oft ein starkes Qualitätsindiz, ersetzt aber nicht die Prüfung nach den jeweils national geltenden Anforderungen.
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Dieser Guide dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung oder anlagenspezifische Prüfung durch die zuständige Behörde. Stand: Juli 2026.