Fast jede Herstellerseite auf LeakLink nennt eine DIBt-Zulassungsnummer — was leicht den Eindruck erweckt, ein Leckagesensor ohne diese Zulassung sei minderwertig oder gar nicht einsatzfähig. Das ist eine verbreitete Fehlannahme. Eine DIBt-Zulassung ist kein pauschales Qualitätssiegel und ihr Fehlen kein Ausschlusskriterium — es kommt darauf an, wofür der Sensor eingesetzt wird.
Dieser Guide baut auf dem Grundlagenartikel zur DIBt-Zulassung auf und beantwortet die praktische Anschlussfrage: Wann ist eine DIBt-Zulassung tatsächlich erforderlich, und wann ist ein nicht zugelassener Sensor eine völlig legitime, gute Wahl?
Die Kernfrage: Ist eine DIBt-Zulassung immer nötig?
Nein. Die DIBt-Zulassung ist ein bauaufsichtlicher Nachweis, der für Bauprodukte relevant wird, die im Geltungsbereich der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) eingesetzt werden. Ausserhalb dieses Geltungsbereichs — also bei Anwendungen, die nicht dem Schutz von Gewässern vor wassergefährdenden Stoffen dienen — greift die Zulassungspflicht schlicht nicht.
Wann eine DIBt-Zulassung tatsächlich erforderlich ist
Relevant wird die Zulassung insbesondere bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen oder Verwenden wassergefährdender Stoffe, bei denen ein Leckanzeigegerät als Teil des bauaufsichtlich geforderten Nachweiswegs eingesetzt wird — etwa im Zwischenraum doppelwandiger Tanks oder Rohrleitungen. Der Grundlagenartikel zu WHG und AwSV erklärt im Detail, wann diese Konstellation vorliegt.
Vorschrift
Ob eine konkrete Anlage der AwSV unterliegt, hängt von der Wassergefährdungsklasse des Stoffs, dem Anlagenvolumen und der Lage der Anlage ab — dazu mehr im WHG/AwSV-Grundlagenartikel.
Wann ein nicht zugelassener Sensor völlig legitim ist
Ausserhalb des AwSV-Geltungsbereichs ist ein nicht DIBt-zugelassener Sensor keine Kompromisslösung, sondern schlicht die passende Wahl. Beispiele: die Überwachung eines Doppelbodens im Rechenzentrum, bei der es primär um Betriebssicherheit und Sachschadenvermeidung geht, nicht um wassergefährdende Stoffe im rechtlichen Sinn; die Überwachung eines Kühlkreislaufs mit unkritischem Kühlmittel; oder eine rein betrieblich motivierte Frühwarnung ohne behördlichen Nachweiszweck. In all diesen Fällen kann ein Sensor ohne DIBt-Zulassung technisch genauso zuverlässig und für den Zweck völlig ausreichend sein.
"Nicht zugelassen" ist nicht dasselbe wie "nicht geprüft"
Ein wichtiger begrifflicher Unterschied: Ein Sensor ohne DIBt-Zulassung ist nicht automatisch ungeprüft oder minderwertig. Viele Hersteller lassen bewusst nur einen Teil ihres Sortiments — meist die Produktlinien, die gezielt für AwSV-Anwendungen entwickelt wurden — DIBt-zulassen, weil das Zulassungsverfahren Aufwand und Kosten verursacht, die sich nur für bestimmte Produktkategorien lohnen. Andere Produkte desselben Herstellers können denselben technischen Qualitätsanspruch haben, ohne dass sich eine Zulassung für sie kommerziell rechnet.
Praktische Faustregel für die Anbieteranfrage
Statt direkt nach einem "DIBt-zugelassenen Sensor" zu fragen, ist es zielführender, zunächst die eigene Anlage einzuordnen: Werden wassergefährdende Stoffe im Sinne der AwSV gelagert oder verwendet? Falls ja, sollte die Zulassungsfrage von Anfang an Teil der Anfrage sein. Falls nein oder falls unklar, lohnt sich zunächst eine kurze Klärung mit der Wasserbehörde oder einem Sachverständigen — die Zulassungsfrage lässt sich dann gezielt und ohne unnötige Mehrkosten für ein nicht benötigtes Zertifikat beantworten.
Häufige Fragen
Ist ein Leckagesensor ohne DIBt-Zulassung automatisch minderwertig?
Nein. Viele Hersteller lassen nur einen Teil ihres Sortiments DIBt-zulassen, weil sich das Verfahren nur für bestimmte AwSV-relevante Produktlinien lohnt. Ein nicht zugelassenes Produkt kann technisch genauso hochwertig sein, nur eben nicht für den spezifischen bauaufsichtlichen Nachweiszweck vorgesehen.
Brauche ich für die Überwachung eines Rechenzentrums-Doppelbodens eine DIBt-Zulassung?
In der Regel nicht, da es hier meist um Betriebssicherheit und Sachschadenvermeidung geht, nicht um den rechtlichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne der AwSV. Eine Einzelfallprüfung ist dennoch sinnvoll, falls in der Anlage auch wassergefährdende Kühlmittel vorkommen.
Woran erkenne ich, ob meine Anlage eine DIBt-Zulassung erfordert?
Massgeblich ist, ob die Anlage dem Geltungsbereich der AwSV unterliegt — das hängt von der Wassergefährdungsklasse des gelagerten Stoffs, dem Volumen und der Lage der Anlage ab. Der WHG/AwSV-Grundlagenartikel und im Zweifel die zuständige Wasserbehörde geben verbindliche Auskunft.
Kann ich später von einem nicht zugelassenen auf ein zugelassenes System umrüsten?
Technisch meist möglich, aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Deshalb lohnt es sich, die AwSV-Relevanz der Anlage bereits vor der ersten Sensorauswahl zu klären, statt erst im Nachhinein nachzurüsten.
Zahle ich für eine DIBt-Zulassung immer einen Aufpreis?
Häufig ja, da die Zulassung Entwicklungs- und Prüfaufwand beim Hersteller verursacht, der sich im Produktpreis niederschlagen kann. Für Anwendungen ausserhalb der AwSV lohnt sich dieser Aufpreis in der Regel nicht.
Offene Fragen zu Ihrer konkreten Anlage?
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Dieser Guide dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung oder anlagenspezifische Prüfung durch die zuständige Behörde. Stand: Juli 2026.