Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der von Stark Digital Ventures (Einzelunternehmen, Inhaber Patrick Stark, Rue Montpellier 15, 1530 Payerne, Schweiz — nachfolgend „LeakLink“) betriebenen Vermittlungsplattform LeakLink für industrielle Leckageüberwachung.
„Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Projektanfrage stellt oder Vergleichsinformationen abruft, insbesondere Unternehmen auf der Suche nach einem Anbieter für Leckageüberwachung.
„Gelisteter Hersteller“ ist jedes Unternehmen, dessen Produkte auf LeakLink im Vergleich dargestellt werden. Die Aufnahme in diesen Vergleich beruht auf öffentlich zugänglichen Herstellerangaben und erfolgt unabhängig davon, ob mit dem betreffenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht. Ein gelisteter Hersteller wird durch die blosse Aufnahme in den Vergleich weder Vertragspartei von LeakLink noch erkennt er dadurch diese AGB an.
„Anbieter“ im Sinne dieser AGB (§§ 8–12) ist ausschliesslich ein Unternehmen, mit dem LeakLink einen gesonderten Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat und das auf dieser Grundlage gegen Vergütung qualifizierte Anfragen erhält. Die Bestimmungen für Anbieter gelten für ein gelistetes Unternehmen erst und nur insoweit, als ein solcher Vermittlungsvertrag tatsächlich zustande gekommen ist.
Mit dem Absenden einer Anfrage über das Formular erkennt der Nutzer diese AGB an. Für Anbieter gilt die Anerkennung dieser AGB als mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrags vereinbart, soweit dieser nichts Abweichendes regelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Rechtsnatur
LeakLink qualifiziert eingehende Projektanfragen zur industriellen Leckageüberwachung und leitet sie an ausgewählte, passende Anbieter aus dem eigenen Netzwerk weiter (in der Regel 2–3 pro Anfrage). Die Nutzung der Plattform und die Anfragestellung sind für Nutzer kostenlos.
LeakLink ist ausschliesslich Vermittler im Sinne von Art. 412 ff. OR (Mäklervertrag) bzw., soweit unentgeltlich, im Sinne eines auftragsähnlichen Verhältnisses nach Art. 394 ff. OR. LeakLink wird nicht Vertragspartei eines etwaigen Vertrags zwischen Nutzer und Anbieter, verkauft, installiert oder wartet selbst keine Sensorik und erbringt keine technische oder rechtliche Beratung. Sämtliche Verträge über Lieferung, Installation, Wartung oder Prüfung von Leckageüberwachungssystemen kommen, falls überhaupt, ausschliesslich zwischen Nutzer und Anbieter zustande.
§ 3 Keine Erfolgs- und Richtigkeitsgarantie
LeakLink übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Anfrage zu einem Vertragsabschluss führt, dass ein Anbieter tatsächlich oder fristgerecht reagiert, oder dass ein vermittelter Anbieter die Anfrage zu den vom Nutzer gewünschten Konditionen erfüllt.
Angaben zu Anbietern und Produkten (u. a. Zulassungen, Zertifizierungen, technische Spezifikationen) beruhen auf Herstellerangaben und öffentlich zugänglichen Registern. LeakLink prüft diese Angaben mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt, kann jedoch keine Garantie für deren fortlaufende Richtigkeit und Aktualität übernehmen, insbesondere nicht für Änderungen, die dem Anbieter zuzurechnen sind und LeakLink nicht mitgeteilt wurden.
§ 4 Pflichten der Nutzer
Nutzer verpflichten sich, im Anfrageformular wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Branche, Anwendung und Kontaktdaten. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe der angegebenen Daten (auch im Namen Dritter, z. B. eines Arbeitgebers) berechtigt ist.
Bei erkennbar missbräuchlicher, betrügerischer oder wiederholt falscher Nutzung behält sich LeakLink vor, Anfragen nicht weiterzuleiten und den Zugang zur Plattform zu sperren.
§ 5 Datenweitergabe an Anbieter
Mit dem Absenden einer Anfrage stimmt der Nutzer zu, dass LeakLink die angegebenen Daten zur Qualifizierung verarbeitet und an die ausgewählten 2–3 passenden Anbieter weiterleitet, damit sich diese direkt beim Nutzer melden können. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Für die weitere Kontaktaufnahme und Datenverarbeitung durch den jeweiligen Anbieter ist dieser selbst verantwortlich; LeakLink hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 6 Haftung gegenüber Nutzern
LeakLink haftet gegenüber Nutzern unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (Art. 100 Abs. 1 OR steht einer weitergehenden Haftungsfreizeichnung entgegen). Ebenso unberührt bleibt eine zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, soweit diese LeakLink überhaupt trifft.
Im Übrigen — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit — haftet LeakLink gegenüber Nutzern nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung der Vermittlung überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Da die Nutzung für Nutzer unentgeltlich ist, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach in jedem Fall auf CHF 1'000 pro Schadensfall begrenzt.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Haftung von LeakLink für das Verhalten, die Leistungen, Produkte oder Angaben eines vermittelten Anbieters sowie für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und sonstige indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit einem zwischen Nutzer und Anbieter geschlossenen Vertrag entstehen — dieser Vertrag betrifft ausschliesslich Nutzer und Anbieter.
§ 7 Verjährung (Nutzer)
Ansprüche des Nutzers gegen LeakLink verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach Kenntnis des Nutzers vom Schaden und von der Person von LeakLink, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die gesetzliche Verjährung für Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
§ 8 Bedingungen für Anbieter — Zustandekommen und Leistung
Die Aufnahme eines Anbieters in das Netzwerk sowie die Weiterleitung qualifizierter Anfragen erfolgen auf Grundlage eines gesonderten, individuell mit dem jeweiligen Anbieter geschlossenen Vermittlungsvertrags (Vergütungshöhe, Zahlungsmodalitäten, Definition eines „qualifizierten Leads“). Soweit dieser Vermittlungsvertrag keine abweichende Regelung trifft, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.
LeakLink schuldet dem Anbieter die Weiterleitung von Anfragen, die nach dem im Vermittlungsvertrag vereinbarten Qualifizierungsprofil ausgewählt wurden — nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Anfragen oder den tatsächlichen Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Nutzer. LeakLink sichert dem Anbieter keine Exklusivität zu; Anfragen können mehreren Anbietern gleichzeitig zugeleitet werden.
LeakLink kann einem noch nicht unter Vertrag stehenden gelisteten Hersteller eine erste Anfrage unentgeltlich und unaufgefordert zur Kenntnis bringen, verbunden mit dem Hinweis, dass weitere Anfragen kostenpflichtig sind. Ein Vermittlungsvertrag und eine daraus folgende Zahlungspflicht kommen dabei erst zustande, wenn der Hersteller den konkret genannten Preis und die Bedingungen ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt; blosses Schweigen, Nichtreagieren oder eine allgemeine Interessensbekundung genügen dafür nicht (Art. 6 OR). LeakLink versendet weder eine kostenpflichtige Anfrage noch eine Rechnung, bevor eine solche ausdrückliche Bestätigung vorliegt.
§ 9 Vergütung, Zahlung und Reklamation (Anbieter)
Die Vergütung von LeakLink richtet sich nach dem im jeweiligen Vermittlungsvertrag vereinbarten Modell (z. B. pro weitergeleiteter Anfrage oder erfolgsabhängig). Rechnungen sind, soweit im Vermittlungsvertrag nicht anders geregelt, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Beanstandet der Anbieter die Qualität einer weitergeleiteten Anfrage (z. B. offensichtlich unvollständige oder unrichtige Angaben, keine tatsächliche Kaufabsicht erkennbar), hat er dies innert 14 Tagen ab Erhalt schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Anfrage als vertragsgemäss geliefert. Der Vermittlungsvertrag kann für berechtigt beanstandete Anfragen eine Gutschrift vorsehen.
Gerät der Anbieter mit einer Zahlung in Verzug, ist LeakLink berechtigt, die Weiterleitung weiterer Anfragen an diesen Anbieter bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, unbeschadet weitergehender Ansprüche.
§ 10 Pflichten und Zusicherungen der Anbieter
Der Anbieter sichert zu, dass alle von ihm gegenüber LeakLink gemachten Angaben zu seinem Unternehmen, seinen Produkten, Zertifizierungen und Zulassungen (u. a. DIBt-Zulassungen, AwSV-Konformität, Ex-Schutz-Klassifizierungen) zutreffend sind und unverzüglich aktualisiert werden, sobald sich Änderungen ergeben. Der Anbieter stellt LeakLink von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder veralteten Angaben des Anbieters beruhen, einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, mit an ihn weitergeleiteten Nutzerdaten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht (DSG bzw. DSGVO) umzugehen und diese ausschliesslich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage zu verwenden.
§ 11 Haftung gegenüber Anbietern
LeakLink haftet gegenüber Anbietern unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (Art. 100 Abs. 1 OR). Im Übrigen ist die Haftung von LeakLink gegenüber dem Anbieter — gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich Vertragsverletzung, Vermittlungsfehlern oder Datenschutzverletzungen im Rahmen der Weiterleitung — der Höhe nach begrenzt auf die vom betroffenen Anbieter in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an LeakLink bezahlte Vergütung, mindestens jedoch CHF 500.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Haftung von LeakLink für entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Reputationsschäden oder sonstige indirekte und Folgeschäden des Anbieters, insbesondere solche, die daraus resultieren, dass eine weitergeleitete Anfrage nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Nutzer führt.
LeakLink haftet nicht für die Richtigkeit der vom Nutzer im Anfrageformular gemachten Angaben; das wirtschaftliche Risiko einer Fehleinschätzung der Anfrage durch den Anbieter trägt der Anbieter selbst.
§ 12 Laufzeit und Kündigung (Anbieter)
Sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann die Zusammenarbeit zwischen LeakLink und einem Anbieter von jeder Seite mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Pflichten nach § 10, bleibt vorbehalten. Bereits weitergeleitete, noch nicht abgerechnete Anfragen sind ungeachtet einer Kündigung zu vergüten.
§ 13 Geistiges Eigentum und Kennzeichen
Namen, Logos und Marken der auf der Plattform gelisteten Anbieter werden ausschliesslich zur Darstellung des jeweiligen Angebots im Rahmen der Vermittlung verwendet und verbleiben im Eigentum des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter gestattet LeakLink diese Nutzung für die Dauer der Zusammenarbeit. Inhalte, Struktur und Gestaltung der Plattform selbst sind Eigentum von LeakLink und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder für eigene Vergleichsangebote Dritter verwendet werden.
§ 14 Änderungen dieser AGB
LeakLink kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder das bestehende Verhältnis zwischen LeakLink und Nutzern bzw. Anbietern nicht wesentlich zu deren Nachteil verändert. Anbieter werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informiert; widerspricht der Anbieter nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Für Nutzer gilt die im Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage auf der Plattform veröffentlichte Fassung.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen LeakLink und Nutzern bzw. Anbietern unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LeakLink im Kanton Waadt (Schweiz). Für Streitigkeiten mit Anbietern oder Nutzern mit Sitz in der EU bleiben zwingende Gerichtsstandsvorschriften nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ) vorbehalten.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB im Einzelfall bedürfen der Textform; dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis mit LeakLink durch den Anbieter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LeakLink.